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Einstellung des Geschäftsbetriebs

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit großem Bedauern haben wir unseren Geschäftsbetrieb am 30.07.2007 einstellen müssen.

Die von uns sorgfältig ausgewählten, biologisch angebauten Weine haben wir bisher von der bio-zertifizierten Sektkellerei
Schloss Wachenheim entalkoholisieren lassen. Wie sich am 30.07.2007 herausstellte, vermag die Sektkellerei Schloss
Wachenheim bei der von ihr vorzunehmenden Entalkoholisierung nicht diejenigen Anforderungen zu erfüllen, die die
europäische Verordnung Nr. 2092/91 des Rates vom 24.06.1991, die sog. "Bio-VO", an alkoholfreie Weine mit Bio-Siegel
stellt.
Nach der Bio-VO ist die Beigabe von Dimethyldicarbonat (Velcorin) unzulässig. Hieran fühlt sich die Sektkellerei Schloss
Wachenheim bei der Entalkoholisierung der von Euresis ausgewählten Weine nicht gebunden und leugnet einen Verstoß
gegen die Bio-VO. Euresis nimmt demgegenüber die hinter dem Bio-Siegel stehenden Qualitätsanforderungen sehr ernst
und möchte das von ihren Kunden in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen. Ein weiterer Geschäftsbetrieb in Zusammen-
arbeit mit der Sektkellerei Schloss Wachenheim ist daher für Euresis ausgeschlossen.
Die Einstellung des Geschäftsbetriebs war leider nicht zu verhindern.

Wir danken für Ihr Verständnis.
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